LERNPLATTFORM

Unsere Schule verfügt über 2 PC-Räume und einen Notebook-Wagen. 

Damit haben unsere Schüler Zugriff auf viele Computerprogramme, Zugang zum Internet und zu unserer digitalen Lernplattform.

„Eine Lernplattform bzw. Learning Management System (LMS) ist ein komplexes Softwaresystem, das der Bereitstellung von Lerninhalten und der Organisation von Lernvorgängen dient. Eine wichtige Aufgabe einer web-basierten Lernumgebung ist außerdem die Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden zu ermöglichen.“ Wikipedia

Körschtal-Moodle:

https://moodle.koerschtalschule.de/moodle/login/index.php

Datenschutz

Die Schule ist selbstverständlich bemüht alle Regeln des Datenschutzes zu erfüllen.

Die Regeln für den Umgang mit den digitalen Medien regelt eine Nutzerordnung.

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen

Allgemeines

Die Computereinrichtungen stehen den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und im eigenverantwortlichen Umgang zur Festigung der Medienkompetenz zur Verfügung.

Die Körschtalschule gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung.

Regeln für die Nutzung

Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort, womit  sie sich an allen vernetzten Computern der Schule anmelden können.

Vor der ersten Benutzung muss gegebenenfalls das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich.

Nach Beendigung der Nutzung hat  sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden.

Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht.

Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden.  Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.

Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten.

Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (zum Beispiel Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden.

Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang abrufbaren Angebote verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Versenden von Informationen in das Internet

Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht das unter dem Absendernamen der Schule unter Beachtung der allgemeinen Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf daher der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten. So dürfen Texte, gescannte Bilder oder onlinebezogene Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.

Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstation schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

(Quelle: Unterausschuss Schulrecht des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz)

Einverständniserklärung für Bild-, Ton- und Filmaufnahmen

Wie in den vergangenen Jahren werden wir auch weiterhin interessante Aktionen mit unseren Schülerinnen und Schülern durchführen. Diese besonderen Momente des Schullebens wollen wir natürlich auch dokumentieren und publizieren.

Wir setzen Sie deswegen davon in Kenntnis, dass in der Körschtalschule Stuttgart-Plieningen im Unterricht, im Rahmen von schulischen Arbeitsgemeinschaften und Projekten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von und mit Schülern gemacht werden.

Die Ergebnisse dieser Aktivitäten (Foto-, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen) werden im Rahmen schulischer Veranstaltungen und für schulische Zwecke, z.B. in Publikationen wie der Internet-Homepage der Schule, in Berichten, Videofilmen, schulischen Ausstellungen und Multimedia-Produktionen der Schule teilweise veröffentlicht.

Die Körschtalschule Stuttgart-Plieningen verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass bei der Motivauswahl verantwortungsbewusst vorgegangen wird, die Persönlichkeitsrechte des Kindes gewahrt und mögliche negative Auswirkungen für das Kind ausgeschlossen werden.

Daher werden keine personenbezogenen Daten publiziert.

In kritischen Fällen (Einzelfoto) fragen wir speziell nach.

Wir bitten Sie deshalb um Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von Bild-, Ton- und Filmaufnahmen in der Schule, im Internet und evtl. in der Presse.

Bitte füllen Sie deswegen unsere Einverständniserklärung aus. Danke!

Einverständniserklärung