Unsere Schulordnung

Unsere Pausenregeln

Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.                          

Pünktlichkeit

 ->          Ich komme nach der Pause pünktlich zurück.

Aufenthaltsbereiche

 ->          Ich halte mich auf dem Schulhof auf.

 ->          Bei Regen sind Gänge und Eingangsbereich Aufenthaltsraum. Die Aufsichtsperson entscheidet darüber.

 ->          Fußballspielen ist nur auf dem roten Platz erlaubt. Es gilt der Torplan.

 ->          Das Klettergerüst darf während der Schulzeit nur von den Grundschulkindern benutzt werden. Es gilt der Klettergerüstplan.

 ->          Das Begehen der Mauern auf dem Schulgelände ist verboten.

 

Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.

Ordnung

 ->          Lederbälle sind in der Pause nicht erlaubt.

 ->          Spielgeräte müssen zurückgegeben werden.

Jeder respektiert die Rechte des anderen.                       

Umgang

Ich gehe nett und freundlich mit anderen um:

 ->          Bei Konflikten wende ich mich an die Pausenaufsicht. 

Regeln

Schultag                    

Pünktlich zum Unterrichtsbeginn sind wir im Klassenzimmer.                  

Während der Unterrichtszeit sind die Schulgänge Ruhe- und Arbeitszonen.                    

Pause            

In den Pausen sind wir draußen.                            

Wir benutzen nur die Pausenspiele der Schule.                              

Tore, Geländer und Bäume sind nicht zum Klettern da.                              

Das Betreten der Grünanlagen ist nicht erlaubt.                             

Ordnung und Sauberkeit               

Räume und Plätze unserer Schule müssen von uns allen ordentlich und sauber verlassen werden.         

Jeder möchte auf eine saubere Toilette gehen.                             

Fahrräder und Roller müssen am Fahrradständer angeschlossen werden.                        

Sie sind auf dem Hof und im Schulgebäude nicht erlaubt.                          

Grundsätzliches                  

Menschen, Tiere und Pflanzen sind Teil unserer Schule. Wir achten sie.                            

Mitgebracht werden nur Dinge, die wir im Unterricht benötigen und ein Vesper.                         

Handy und Co. müssen grundsätzlich auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Sie bleiben in der Schultasche.                

Details und Regelungen zur Schulordnung

Für ein gutes Zusammenleben in unserer Schule sind Toleranz und rücksichtsvolles Verhalten im Umgang miteinander die wichtigsten Voraussetzungen. Die Schulordnung will dieses Bemühen unterstützen und appelliert an den guten Willen aller, sich an die „Spielregeln“ zu halten.

Die Schulordnung ist die Grundlage für unser Zusammenleben.

Bausteine der Schulordnung

Die Papiere „Klassenregeln“, „Unsere Schulregeln“ und „SMV-Ordnung“ regeln weitere Punkte zu den Themen Pünktlichkeit, Ordnung und Umgang miteinander,

Das Papier „Zusammenarbeit Eltern – Schule“ ist für die Eltern bindend und wird ihnen zum Schuljahresbeginn ausgehändigt.

Bei Verstößen gegen die Schulordnung greift das ergänzende Papier „Umgang mit Fehlverhalten“.

Zum Schuljahresbeginn behandelt der Klassenlehrer die Schulordnung und stellt eigene Klassenregeln mit seiner Klasse auf (Grundlage: Regelwerk „Klassenregeln“).

Pünktlichkeit und Unterrichtsbeginn

1.  Unterrichtszeiten

vormittags:                                                                      

                1. Stunde            7.45 Uhr – 8.30 Uhr

                2. Stunde            8.30 Uhr – 9.15 Uhr

                3. Stunde            9.35 Uhr – 10.20 Uhr

                4. Stunde           10.20 Uhr – 11.05 Uhr    

                5. Stunde           11.25 Uhr – 12.10 Uhr

                6. Stunde           12.10 Uhr – 12.55 Uhr

nachmittags:

                7. Stunde           13.25 Uhr – 14:10 Uhr

                8. Stunde           14.15 Uhr – 15.00 Uhr

                9. Stunde           15.05 Uhr – 15.50 Uhr

                10. Stunde         15.55 Uhr – 16.40 Uhr

Die angegebenen Uhrzeiten am Vormittag sind verbindlich. Am Nachmittag können sie im Einzelfall einvernehmlich geregelt werden.

2. Die Klassenräume werden ab 7.40 Uhr geöffnet.  Die Schülerinnen/Schüler betreten die Unterrichtsräume erst nach dem ersten Läuten (7.40 Uhr). Um 7.45 Uhr beginnt der Unterricht.

Unser Verhalten im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und in den Sportstätten

1. Die Schülerinnen/Schüler halten sich an Anordnungen aller Lehrerinnen/Lehrer, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, des Hausmeisters und der Schulsekretärin.

2. Umweltschutz und Sauberkeit sind gerade in der Schule besonders notwendig. Insbesondere das Spucken und vorsätzliche Beschmutzen des Schulgebäudes und Schulgeländes ist nicht gestattet.

3. Essen ist während der Unterrichtszeit verboten. Auch auf das Kaugummikauen muss während der gesamten Unterrichtszeit verzichtet werden.

4. Das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke, sowie der Handel und Konsum jeglicher Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt.

5. Anwendung von körperlicher Gewalt, Rennen und Ballspiele im Zimmer und auf den Fluren müssen unterbleiben. Das Mitführen von Waffen aller Art und sonstigen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

6. Das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen jeder Art ist während des Schulbetriebs nicht erlaubt. Fahrräder und Roller müssen am Fahrradständer angeschlossen werden. Sie sind auf dem Hof und im Schulgebäude nicht erlaubt.

7. Das schulische Inventar, Lehr- und Lernmittel (z. B. Möbel, Geräte, u. a.) sind mit Sorgfalt zu behandeln. Leihbücher der Schule dürfen nicht beschrieben oder beschädigt werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Schulträger Regressforderungen stellen.

8. Schulfremde Personen dürfen das Schulgelände und das Schulhaus nicht unbefugt betreten.

9. Die Benutzung mitgebrachter Unterhaltungselektronik ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. Ausnahme: Im Mittagsband dürfen diese nach festgelegten Regeln benutzt werden.

10. Während der Unterrichtszeit sind alle Gänge Ruhe- und Arbeitszonen.

Große Pause, Unterrichtswege und Unterrichtsende

1. In den Pausen sind wir draußen.

2. Die großen Pausen werden grundsätzlich im Schulhof verbracht. Die angrenzenden Parkanlagen gehören nicht zum Schulhof.

3. Wir benutzen nur die Pausenspiele der Schule.

4. Tore, Geländer und Bäume sind nicht zum Klettern da.

5. Das Betreten der Grünanlagen ist nicht erlaubt.

6. Die vorgegebenen Unterrichtswege zwischen Schule und Sportstätten sind unbedingt einzuhalten. Da diese Wege während der Unterrichtszeit zurückgelegt werden, ist das Einkaufen nicht gestattet.

7. Ganztagesschülerinnen und Ganztagesschüler dürfen ab Klasse 8 das Schulgelände während der Mittagspause verlassen.

8. Die Ordnungsdienste sind bis Unterrichtsende zu erledigen. Die Lehrerin/der Lehrer verlässt den Raum zuletzt und schließt ihn ab.

Sicherheit im Sportunterricht

1. Schwimm- und Sporthallen dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung der Sportlehrerin/ des Sportlehrers betreten werden.

2. Im Sportunterricht müssen Sportkleidung und Sportschuhe getragen werden. Turn- oder Sportschuhe, die auf der Straße getragen werden, können in der Sporthalle nicht benutzt werden.

3. Beim Sportunterricht sind Uhren und Schmuck abzulegen. Piercing-Schmuck muss entfernt oder abgeklebt werden.

Unterrichtsversäumnis

1. In Krankheitsfällen oder bei anderen triftigen Gründen ist die Schule noch am selben Tag telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen. Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern, aus welcher die Dauer der Fehlzeit hervorgeht, vorzulegen. Schriftliche Bescheinigungen sind der jeweiligen Fachlehrerin/Fachlehrer abzugeben. Auf Verlangen der Schule kann eine ärztliche Bescheinigung eingefordert werden.

2. Bei längerfristiger Nichtteilnahme am Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen ist ein ärztliches Attest zur Befreiung vom Unterricht erforderlich.

3. Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind nur in Notfällen möglich.

4. Beurlaubungen vom Unterricht: 1 Stunde von der Fachlehrerin/dem Fachlehrer; 1 Tag von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer (Ausnahme: vor und nach Ferienabschnitten); darüber hinaus nur durch die Schulleitung.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die sich aus Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung ergeben, werden nach § 90 des Schulgesetzes geregelt.